AGB - Pack 2 Edit – 2022

AGB

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Pack-to-Edit GmbH gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss und Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und behalten ab Erstellungsdatum 6 Wochen Gültigkeit.

3. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Pack-to-Edit GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Pack-to-Edit GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorauszahlungen zu verlangen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert berechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen wie nachträgliche Änderungen, Formatänderungen, Bildrechte/Bildkauf, Bildretuschen sowie neues oder geändertes Manuskript. Alle der Pack-to-Edit GmbH entstandenen Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Pack-to-Edit GmbH sind unverbindliche Schätzungen. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Pack-to-Edit GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Pack-to-Edit GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht. Die Frist beginnt dann zu laufen, wenn der Kunde von dem Hinweis Kenntnis hat oder Kenntnis nehmen konnte. Für alle Arbeiten der Pack-to-Edit GmbH, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Firma eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe, Dummys usw. sind vielmehr unverzüglich der Pack-to-Edit GmbH zurückzustellen.

4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Pack-to-Edit GmbH ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Pack-to-Edit GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Pack-to-Edit GmbH, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Pack-to-Edit GmbH, der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Pack-to-Edit GmbH zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Pack-to-Edit GmbH gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Pack-to-Edit GmbH berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche und schriftlich fixierte Zustimmung der Pack-to-Edit GmbH nicht zulässig.

5. Lieferungen und Leistungen

Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beendigung der vom Auftraggeber zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und gegebenenfalls nach Leistungen vereinbarten Anzahlungen. Befinden wir uns mit der von uns zu erbringenden Leistung in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von Ihm zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Außerhalb unseres Einflussbereichs liegen Umstände, welche die Leistungserbringung, die Beschaffung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Energie- und Wertstoffmangel, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Lieferverzögerungen seitens unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Werden durch diese Umstände des Lieferdatum bzw. die Lieferung mehr als einen Monat überschritten bzw. aufgehalten, sind beide Teile, ohne dass dem Auftraggeber hieraus Ersatzansprüche erwachsen, berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter technischer Gewalt (globale Internetstörung) und dessen Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht. Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten der Pack-to-Edit GmbH. Korrekturen oder nicht expliziert vereinbarte Leistungen die den Angebotsumfang übersteigen werden nach Aufwand an den Kunden zum derzeitigen Stundensatz (75,00 €/h) verrechnet.

6. Korrekturen

Korrekturabzüge sind der Pack-to-Edit GmbH frei von Satzfehlern jeder Art vorzulegen. Die Druckfreigabeerklärung entbindet den Vertragspartner nicht von seiner alleinigen Verantwortung für einen fehlerfreien, dem Manuskript und den typografischen Angaben entsprechenden Satz. In sprachlichen Zweifelsfällen ist die neuste Ausgabe des Duden maßgeblich. Bei Satzänderungen, bedingt durch Autorenkorrekturen oder Ähnliches, sind der Pack-to-Edit GmbH die dadurch entstandenen Kosten unverzüglich nach Anfall, nach Aufwand und vereinbarten Stundensätzen, zusammen mit Vorlage der jeweiligen Korrektur anzugeben. Später angegebene Kosten werden nicht anerkannt. Es besteht die Pflicht des Auftraggebers, unsere Leistungen vor einer Weiterverwendung durch ihn zu prüfen, auch wenn ihm vorher Korrekturen zugesandt worden sind. Druckvorlagen, Maschinenplatten, kopierfähige Filme u. A. sind vom Auftraggeber vor einer Weiterverarbeitung durch ihn auf Vollständigkeit, Maßgenauigkeit, Standrichtigkeit, Dichte und einwandfreie Beschaffenheit zur Weiterverarbeitung zu überprüfen. Die Pack-to-Edit GmbH übernimmt keine Haftung, wenn Reinzeichnungen, Filme, digitale Daten o.Ä. mit Satzfehlern oder anderen Mängeln weiterverarbeitet werden, selbst wenn vom Auftraggeber Schadenersatz von dritter Seite verlangt wird.

7. Eigentumsvorbehalt

Vertragsgegenständliche Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises im Eigentum der Pack-to-Edit GmbH. Dies gilt auch für Leistungen, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden sowie alle Begleitmaterialien und Konzeptionen. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt werden, gilt diese Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

8. Kennzeichnung

Die Pack-to-Edit GmbH ist berechtigt, auf allen Konzepten, Packmitteln, Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Pack-to-Edit GmbH und den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

9. Genehmigung

Die Pack-to-Edit GmbH bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Pack-to-Edit GmbH eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Pack-to-Edit GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pack-to-Edit GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Pack-to-Edit GmbH – entbinden die Pack-to-Edit GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

10. Termine

Wenn Sie von uns keine Angebote, E-Mail-Nachrichten oder Informationsmaterial mehr erhalten wollen oder wenn Sie möchten, dass Ihre Bewerberdaten gelöscht oder vernichtet werden, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung widerrufen. Hierzu reicht eine E-Mail-Nachricht oder gegebenfalls das entsprechende Auswählen im entsprechenden Formular aus. Bitte nutzen Sie dazu entsprechend das Kontaktformular oder senden Sie uns eine E-Mail. Alle auf dieser Website enthaltenen Informationen wurden mit großer Sorgfalt geprüft. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr dafür, dass die Inhalte unserer eigenen Webseiten jederzeit korrekt, vollständig und auf dem neuesten Stand sind.

11. Zahlungen

Die Rechnungen der Pack-to-Edit GmbH sind innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 4 Wochen netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Pack-to-Edit GmbH.

12. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat Reklamationen innerhalb von fünf Werktagen nach der Leistung durch die Pack-to-Edit GmbH schriftlich geltend zu machen. Für den Fristbeginn ist maßgeblich, wann der Kunde von der Leistung Kenntnis genommen hat bzw. Kenntnis nehmen konnte. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Pack-to-Edit GmbH zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Pack-to-Edit GmbH beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Pack-to-Edit GmbH keinerlei Haftung.

13. Haftung

Die Pack-to-Edit GmbH wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen und der urheberrechtlichen Vorschriften auch bei von der Pack-to-Edit GmbH vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Die Pack-to-Edit GmbH wird bei von ihr selbst vorgeschlagenen Maßnahmen den Kunden auf urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Risiken hinweisen. Soweit der Kunde selbst Material zur Verfügung stellt, haftet die Pack-to-Edit GmbH nicht für wettbewerbsrechtliche und oder urheberrechtliche Risiken. Das Risiko trägt dann allein der Kunde, ohne dass die Pack-to-Edit GmbH hierauf gesondert hinweisen muss. Er wird eine von der Pack-to-Edit GmbH vorgeschlagene Werbemaßnahme oder Verpackungsidee erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen und urheberrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung dieser verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der Pack-to-Edit GmbH für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme oder Verpackungsidee gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Pack-to-Edit GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Pack-to-Edit GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme oder Verpackungsidee die Pack-to-Edit GmbH selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Pack-to-Edit GmbH schad- und klaglos: der Kunde hat der Pack-to-Edit GmbH somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Pack-to-Edit GmbH aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

14. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Pack-to-Edit GmbH ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche zwischen uns und dem Käufer ergebene Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihnen geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: August 2011